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June 01, 2007 12:07 AM
übersetzt von der Website von Radio und TV Rijnmond www.rijnmond.nl
Richter: Welpe Odin muß sterben
Der Richter in Rotterdam hat entschieden, daß der 7 Monate alte Welpe
Odin ein Pitbull ist. Für das Tier kommt diese Aussprache einem
Todesurteil gleich: In den Niederlanden ist da Halten von Pitbulls
verboten. Die Hunde werden beschlagnahmt und eingeschläfert. Die
Sitzung Donnerstag in Rotterdam ging nicht unbemerkt vorbei. Viele
Sympathisanten waren zum Gericht gekommen, um gegen das Töten von
Pitbulls zu protestieren.

Sogar aus Deutschland waren Aktionisten gekommen. Sie nannten es
ungeheuerlich, daß die Niederlande solche strengen Gesetze haben. Oder,
wie ein Mann aus Düsseldorf es in Worte fasste: Das sind Methoden, die
wir in Deutschland in der Vergangenheit hatten und das wollen wir nicht
mehr.
Die vielen Anwesenden nahmen mit Tränen in den Augen an der Sitzung
teil. Die Justiz zitierte einen Sachkundigen, der feststellte, daß Odin
ein Pitbull ist. Die Besitzerin, die 59-jährige Jannie Wienand aus
Rotterdam, ließ eine Gegenexpertise ausführen. Dieser Sachkundige
urteilte, daß Odin ein schwerer, plumper Rüde sei mit wenig Temperament.
Er ähnele eher einem Sumo-Ringer.
Zur Überraschung der Anwesenden hatte die Justiz kurz vor der Sitzung
noch 2 Sachkundige angehört, die beide behaupten, daß Odin ein Pitbull
ist. Der Richter urteilte, daß diese Information zu spät dem Dossier
zugefügt worden war und benutzt werden durfte. Aber trotzdem bestand er
darauf, daß Odin ein Pitbull sei. Eigentümerin Jannie wurde zu einer
Geldbuße von 100,00 ¤ verurteilt und ihr Schwiegersohn, der das Tier
gekauft hatte, muß 125,00 bezahlen.
1. Leider waren unter den Anwesenden nicht "sogar" Deutsche, sondern die
Anwesenden bestanden zu 2/3 aus "unseren" Leuten. Darüber bin ich
wahnsinnig enttäuscht!
2. Die ganze "Verhandlung" hätte man sich m.E. sparen können, das
Ergebnis stand von vorne herein fest. Die beiden zuletzt hinzugezogenen
Gutachter, deren Ergebnisse erst vorgestern vorlagen, wovon die
Hundebesitzer und deren Anwältin nichts wußten, wurden zwar angeblich
bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt, waren aber vorher verlesen
worden.
Dabei fiel mir auf, daß die Gutachterin, die Odin bis auf 3 Punkte für
pitbullartig befand, wieder einmal Anita Kersjes war, die einmal vom AID
als Gutachterin bezahlt wird, andererseits aber auch mit ihrem
sogenannten "Hundehotel" pro beschlagnahmtem Hund 10 pro Tag verdiente
oder vielleicht immer noch verdient.
3. Der Richter grinste die ganze Zeit über seine eigenen Witze und zu
den Ausführungen des Staatsanwalts, er schien sich gut zu amüsieren,
auch der Beisitzer grinste dreckig hinter uns her. Als ich nach der
Verhandlung zum Richtertisch ging, stellte sich mir sofort ein Polizist
in den Weg und griff nach meinem Arm. Ich sagte höflich zum Richter, ob
ich bitte etwas sagen dürfe. Er guckte mich an und meinte: nein.
Natürlich sagte ich trotzdem, er solle den Hund ausreisen lassen. Darauf
meinte er verächtlich: Die Briefe dazu hab ich erhalten, das machen wir
nicht.
Sehr traurige Grüsse
Barbara
****
Fahren Sie nicht nach Holland - Sie könnten ohne Ihren Hund wieder
zurückkommen
Von vielen wurde ich in den letzten Wochen gefragt, ob auch Hunde von
Touristen, die wie Pitbull oder Amstaff oder deren Mixe aussehen, in den
Niederlanden beschlagnahmt und getötet werden können.
Hier nun die Antwort der niederländischen Botschaft in Berlin. Bitte
verbreiten Sie dieses Schreiben überall, nehmen Sie den Sachverhalt auf
Ihre eigene website und warnt die Leute, die seit Jahren mit ihren Pits
(eine vage Ähnlichkeit genügt unter Umständen für ein Todesurteil)
dorthin fahren und das Gesetz nicht kennen.
Alle Leute, die Mischlinge mit breitem Kopf und kurzem glatten Fell
haben, sollten nicht dorthin fahren. Schön wäre es, wenn sich Halter
anderer Rassen mit uns solidarisieren würden.
*****
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. April 2007, die wir vom
niederländischen General-Konsulat in Düsseldorf erhielten.
Seit 1993 ist die Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in
die Niederlande verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den
Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD)
aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z.
B. den Amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt,
dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération
Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben. Hiervon
kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen
deutschen Regelungen genügen.
Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die
Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund
beschlagnahmt.
Mit freundlichem Gruß
Josephina Lambeck
Botschaft des Königreichs der Niederlande
Büro für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Klosterstraße 50
10179 Berlin
Telefon: 030 20956 480
Telefax: 030 20956 481
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